vhs-Lese-Trainer beta

Nutzungsbedingungen vhs-Lese-Trainer‑App

(Stand 22.06.2024)

Diese Nut­zungs­be­din­gun­gen gelten zwischen dem Deutscher Volks­hoch­schul-Verband e.V., Königs­win­te­rer Straße 552b, 53227 Bonn (künftig: Lizenz­ge­ber“), und dem Nutzer („Lizenz­neh­mer“) in Bezug auf die Nutzung der dauerhaft über­las­se­nen App Lese-Trainer“ (nach­fol­gend App“).

1. Ver­trags­ge­gen­stand

Gegen­stand des Vertrags ist die dau­er­haf­te, unent­gelt­li­che Über­las­sung der App zur Nutzung auf einem mobilen Endgerät (tragbare Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­rä­te, die orts­un­ge­bun­den zur Sprach- und Daten­kom­mu­ni­ka­ti­on ein­ge­setzt werden können, wie z.B. Smart­pho­ne, Tablet, Notebook, etc.) des Lizenznehmers.

2. Übergabe und Installation

Der Lizenz­ge­ber stellt dem Lizenz­neh­mer über den Google Play Store sowie den Apple App Store die App zum Download zur Verfügung. Die Instal­la­ti­on der App erfolgt durch den Lizenz­neh­mer, indem dieser die App auf sein mobiles Endgerät herunterlädt.

3. Anmeldung der Nutzer*innen

Die Nutzung der App sowie aller dort ange­bo­te­nen Dienste setzt eine einmalige Regis­trie­rung unter Angabe der E‑Mail-Adresse und eines frei wählbaren Benut­zer­na­mens voraus. 

4. Nut­zungs­rech­te und ‑umfang

(1) Nut­zungs­be­rech­tig­te der App vhs-Lese-Trainer“ sind voll­jäh­ri­ge Personen sowie Min­der­jäh­ri­ge mit Zustim­mung der Sorgeberechtigten.

(2) Der Lizenz­ge­ber räumt dem Lizenz­neh­mer ein nicht aus­schließ­li­ches (einfaches), zeitlich und räumlich unbe­grenz­tes, nicht über­trag­ba­res Recht ein, die App auf beliebig vielen mobilen End­ge­rä­ten zu instal­lie­ren und zu vervielfältigen.

Ein Anspruch der Nutzer*innen auf die Bereit­stel­lung eines bestimm­ten Dienstes oder Leis­tungs­in­halts bzw. auf die Teilnahme an einem solchen Dienst oder Leis­tungs­in­halt besteht nicht.

(3) Jede Nutzung über den in Absatz (2) genannten Umfang hinaus ist untersagt. Der Lizenz­neh­mer ist ins­be­son­de­re nicht befugt, die App ohne vorherige Zustim­mung des Lizenz­ge­bers an Dritte zu veräußern, zu verleihen, zu vermieten oder zu verleasen, zu bear­bei­ten, zu dekom­pi­lie­ren oder in sonstiger Weise in ihrer Funk­ti­ons­wei­se oder ihrer Gestal­tung zu verändern.

(4) Der Lizenz­ge­ber ist jederzeit berech­tigt, die App ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise ein­zu­stel­len, zu erweitern oder zu ändern. Ein bestimm­ter Leis­tungs­um­fang wird nicht garan­tiert. Durch die Nutzung der Dienste des Lizenz­ge­bers erwirbt der Lizenz­neh­mer keinerlei gewerb­li­che Schutz­rech­te an den Inhalten, auf die der Lizenz­neh­mer zugreift.

5. Haftung der Parteien und Kündigung

5.1 Haftung

(1) Stellt der Lizenz­neh­mer schuld­haft rechts­ver­let­zen­de Inhalte ein, ist er ver­pflich­tet, den Lizenz­ge­ber von sämt­li­chen Ansprü­chen Dritter, die gegen den Lizenz­ge­ber im Zusam­men­hang mit der­ar­ti­gen Verstößen geltend gemacht werden, auf eigene Kosten frei­zu­stel­len. Er ist weiter ver­pflich­tet, den Lizenz­ge­ber nach Kräften bei der Anspruchs­ab­wehr zu unterstützen.

(2) Die Haftung des Lizenz­ge­bers und die von Erfül­lungs­ge­hil­fen ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahr­läs­sig­keit. Dies gilt nicht für die Ver­let­zung von Leben, Körper und/oder Gesund­heit sowie der Ver­let­zung solcher Ver­trags­pflich­ten, die zur Errei­chung des ver­trag­lich vor­ge­se­he­nen Zwecks zwingend erfor­der­lich sind und auf deren Erfüllung der Lizenz­neh­mer berech­tig­ter­wei­se vertrauen darf (sog. Kar­di­nal­pflich­ten“). In jedem Fall beschränkt sich die Haftung auf den ver­trags­ty­pi­schen, vor­her­seh­ba­ren Schaden.

5.2 Kündigung und Been­di­gung der Nutzung

(1) Die Parteien sind wech­sel­sei­tig berech­tigt, den Nut­zungs­ver­trag fristlos zu kündigen, bevorzugt durch Über­sen­dung einer E‑Mail an lese-trainer@dvv-vhs.de. Spä­tes­tens 14 Tage nach der Kündigung erfolgt die Löschung des Nut­zer­kon­tos. Die Nut­zungs­dau­er endet mit der selbst­stän­di­gen Löschung des Accounts durch den Lizenznehmer.

(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund aus § 314 BGB bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt ins­be­son­de­re in folgenden Fällen vor:

Gemein­schafts­wid­ri­ges Verhalten trotz vor­an­ge­hen­der Abmahnung und Androhung der Kündigung durch den Lizenz­ge­ber oder die Kurs­lei­tung, ins­be­son­de­re bei Störung des Infor­ma­ti­ons- bzw. Lernbetriebs;

Ehr­ver­let­zun­gen und Dis­kri­mi­nie­run­gen aller Art gegenüber anderen Nutzern ins­be­son­de­re wegen per­so­nen­be­zo­ge­ner Eigen­schaf­ten (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Reli­gi­ons­zu­ge­hö­rig­keit etc.);

Miss­brauch der Lern­an­ge­bo­te für par­tei­po­li­ti­sche oder welt­an­schau­li­che Zwecke oder für Agi­ta­tio­nen aller Art.

Bei der­ar­ti­gen Verstößen ist der Lizenz­ge­ber außerdem berech­tigt, den Zugang des Lizenz­neh­mers zu deak­ti­vie­ren sowie Inhalte auf Servern zu sperren und ganz oder teilweise zu löschen.

(3) Lizenz­neh­mer, denen der Lizenz­ge­ber nach Maßgabe von Abs. (2) gekündigt hat, dürfen sich nicht erneut als Nutzer*innen anmelden.

6. Schluss­be­stim­mun­gen

(1) Sollten einzelne Bestim­mun­gen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirk­sam­keit der übrigen Bestim­mun­gen hierdurch nicht berührt.

(2) Neben­ab­re­den zu diesem Vertrag bestehen nicht. Ände­run­gen und Ergän­zun­gen dieses Vertrages bedürfen min­des­tens der Textform.