Nutzungsbedingungen vhs-Lese-Trainer‑App
(Stand 22.06.2024)
Diese Nutzungsbedingungen gelten zwischen dem Deutscher Volkshochschul-Verband e.V., Königswinterer Straße 552b, 53227 Bonn (künftig: „Lizenzgeber“), und dem Nutzer („Lizenznehmer“) in Bezug auf die Nutzung der dauerhaft überlassenen App „Lese-Trainer“ (nachfolgend „App“).
1. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrags ist die dauerhafte, unentgeltliche Überlassung der App zur Nutzung auf einem mobilen Endgerät (tragbare Kommunikationsgeräte, die ortsungebunden zur Sprach- und Datenkommunikation eingesetzt werden können, wie z.B. Smartphone, Tablet, Notebook, etc.) des Lizenznehmers.
2. Übergabe und Installation
Der Lizenzgeber stellt dem Lizenznehmer über den Google Play Store sowie den Apple App Store die App zum Download zur Verfügung. Die Installation der App erfolgt durch den Lizenznehmer, indem dieser die App auf sein mobiles Endgerät herunterlädt.
3. Anmeldung der Nutzer*innen
Die Nutzung der App sowie aller dort angebotenen Dienste setzt eine einmalige Registrierung unter Angabe der E‑Mail-Adresse und eines frei wählbaren Benutzernamens voraus.
4. Nutzungsrechte und ‑umfang
(1) Nutzungsberechtigte der App „vhs-Lese-Trainer“ sind volljährige Personen sowie Minderjährige mit Zustimmung der Sorgeberechtigten.
(2) Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer ein nicht ausschließliches (einfaches), zeitlich und räumlich unbegrenztes, nicht übertragbares Recht ein, die App auf beliebig vielen mobilen Endgeräten zu installieren und zu vervielfältigen.
Ein Anspruch der Nutzer*innen auf die Bereitstellung eines bestimmten Dienstes oder Leistungsinhalts bzw. auf die Teilnahme an einem solchen Dienst oder Leistungsinhalt besteht nicht.
(3) Jede Nutzung über den in Absatz (2) genannten Umfang hinaus ist untersagt. Der Lizenznehmer ist insbesondere nicht befugt, die App ohne vorherige Zustimmung des Lizenzgebers an Dritte zu veräußern, zu verleihen, zu vermieten oder zu verleasen, zu bearbeiten, zu dekompilieren oder in sonstiger Weise in ihrer Funktionsweise oder ihrer Gestaltung zu verändern.
(4) Der Lizenzgeber ist jederzeit berechtigt, die App ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise einzustellen, zu erweitern oder zu ändern. Ein bestimmter Leistungsumfang wird nicht garantiert. Durch die Nutzung der Dienste des Lizenzgebers erwirbt der Lizenznehmer keinerlei gewerbliche Schutzrechte an den Inhalten, auf die der Lizenznehmer zugreift.
5. Haftung der Parteien und Kündigung
5.1 Haftung
(1) Stellt der Lizenznehmer schuldhaft rechtsverletzende Inhalte ein, ist er verpflichtet, den Lizenzgeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die gegen den Lizenzgeber im Zusammenhang mit derartigen Verstößen geltend gemacht werden, auf eigene Kosten freizustellen. Er ist weiter verpflichtet, den Lizenzgeber nach Kräften bei der Anspruchsabwehr zu unterstützen.
(2) Die Haftung des Lizenzgebers und die von Erfüllungsgehilfen ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit sowie der Verletzung solcher Vertragspflichten, die zur Erreichung des vertraglich vorgesehenen Zwecks zwingend erforderlich sind und auf deren Erfüllung der Lizenznehmer berechtigterweise vertrauen darf (sog. „Kardinalpflichten“). In jedem Fall beschränkt sich die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
5.2 Kündigung und Beendigung der Nutzung
(1) Die Parteien sind wechselseitig berechtigt, den Nutzungsvertrag fristlos zu kündigen, bevorzugt durch Übersendung einer E‑Mail an lese-trainer@dvv-vhs.de. Spätestens 14 Tage nach der Kündigung erfolgt die Löschung des Nutzerkontos. Die Nutzungsdauer endet mit der selbstständigen Löschung des Accounts durch den Lizenznehmer.
(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund aus § 314 BGB bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
Gemeinschaftswidriges Verhalten trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch den Lizenzgeber oder die Kursleitung, insbesondere bei Störung des Informations- bzw. Lernbetriebs;
Ehrverletzungen und Diskriminierungen aller Art gegenüber anderen Nutzern insbesondere wegen personenbezogener Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.);
Missbrauch der Lernangebote für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art.
Bei derartigen Verstößen ist der Lizenzgeber außerdem berechtigt, den Zugang des Lizenznehmers zu deaktivieren sowie Inhalte auf Servern zu sperren und ganz oder teilweise zu löschen.
(3) Lizenznehmer, denen der Lizenzgeber nach Maßgabe von Abs. (2) gekündigt hat, dürfen sich nicht erneut als Nutzer*innen anmelden.
6. Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
(2) Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen mindestens der Textform.